Koalitionsvertrag SPD und CDU
SPD und CDU vereinbaren für die restliche Legislaturperiode bis 2014 auf Basis der folgenden Grundlagen zusammenzuarbeiten:A. SituationDie Stadt Stolberg befindet sich in einer dramatischen finanziellen Situation. Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2012/2013 beträgt das jährliche Defizit in den kommenden Jahren jeweils über 30 Mio. EUR. Die, lediglich noch bilanziell bestehenden, Rücklagen werden voraussichtlich im Jahr 2013 verbraucht sein, so dass die Überschuldung der Stadt Stolberg eintreten wird.
Die Stadt Stolberg ist verpflichtet am „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ des Landes Nordrhein-Westfalen zur Haushaltskonsolidierung teilzunehmen. SPD und CDU sehen dies als Gelegenheit den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Stolberg und die damit verbundenen Rechte der kommunalen Selbstverwaltung auch langfristig zu erhalten.
Es besteht daher Einigkeit darüber, dass umfassende Einschnitte zur Haushaltskonsolidierung erforderlich sind und die gemeinsame Politik an diesem Ziel auszurichten ist. Hierbei legen SPD und CDU großen Wert darauf, die vorhandenen Strukturen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in unserer Stadt nicht zu zerschlagen.
B. HaushaltskonsolidierungSPD und CDU vereinbaren, dass zum Haushalt 2012/2013 umfassende Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden (vgl. Anlage 1). Diese dienen als Einstieg in die erforderliche Umsetzung des „Stärkungspakt Stadtfinanzen“. Die Haushaltskonsolidierung ist, in Zusammenarbeit mit der GPA NRW und den Aufsichtsbehörden, zu überwachen und ständig fortzuschreiben.
Ergänzend zu den in Anlage 1 aufgeführten Beschlüssen und Aufträgen vereinbaren SPD und CDU folgendes:
C. Schule, Jugend, Sport, Kultur und Soziales1. Die bereits gefassten Beschlüsse zur Schulentwicklung (Einrichtung einer
Gesamtschule, Einrichtung einer Sekundarschule) werden umgesetzt.
2. Es besteht Einigkeit darüber, dass, unter Berücksichtigung der zwingend erforderlichen Haushaltskonsolidierung, die Träger von Maßnahmen in den Bereichen Schule, Jugend, Sport, Kultur und Soziales unterstützt werden sollen.
3. Es besteht Einigkeit darüber, dass, vor dem Hintergrund des im Jahr 2013
auslaufenden Pachtvertrages, zeitnah eine nachhaltige Lösung für das Seniorenzentrum gefunden werden muss.
4. Aufgrund des demographischen Wandels soll ein bedarfsgerechtes Angebot von
betreutem Wohnen, Senioreneinrichtungen und mobilen sozialen Hilfsdiensten
geschaffen werden.
D. Stadtentwicklung1. In Anlehnung an die Projekte „Aachen 2030“ und „Heimat 2035“ der Kathy-Beys-Stiftung soll das Projekt „Stolberg 2030“, ohne zusätzlichen externen finanziellen Aufwand, umgesetzt werden.
2. Die vorhandenen Verkehrskonzepte, insbesondere im Hinblick auf die Anbindung an die Autobahnen A4 und A44, werden konsequent weiterverfolgt und umgesetzt.
3. Die Vermarktung der vorhandenen Gewerbegebiete (insbesondere Camp Astrid) soll
intensiv vorangetrieben werden. An der geplanten Erweiterung der Gewerbeflächen in Mausbach, Breinig und Münsterbusch wird festgehalten.
E. Organisatorisches1. Es besteht Einigkeit darüber, dass in Ausschusssitzungen und Ratssitzungen keine getrennten Abstimmungen der Vertreter von SPD und CDU erfolgen.
2. Zur Vorberatung der Ausschuss- und Ratssitzungen sowie zur Abstimmung über weitergehende politische Fragen wird ein „Gemeinsamer Koalitionsausschuss“ (vgl. Anlage 2) gebildet.
3. Es besteht Einigkeit darüber, dass in Ausschüssen und Ratssitzungen von der Verwaltung nicht mit der Einladung übersandte Vorlagen nur in dringenden Ausnahmefällen beraten werden.
4. Die bereits für die Legislaturperiode im Jahr 2009 gebildeten Ausschüsse und ihre Besetzung bleiben unverändert. Die Vertreter der Stadt in diversen Gremien bleiben ebenfalls unverändert. Ausnahmen sind hierbei die Mandate im EWV Aufsichtsrat und EWV Beirat, die jeweils hälftig für den Rest der Legislaturperiode durch SPD und CDU wahrgenommen werden.
Stolberg, den 13.12.2011
Hildegard Nießen
Dieter Wolf
Martin Peters
Paul M. Kirch
Dr. Tim Grüttemeier
Jochen Emonds