Pressespiegel:
Stolberg, 28. Januar 2012
Burggeflüster von Sarah Sillius ...
"Nicht wegsehen!"
An die Gräueltaten der Nazis im Warschauer Ghetto hat gestern Literaturkritiker und Zeitzeuge Marcel Reich-Ranicki im Deutschen Bundestag erinnert. Zu einer Zeit, in der das Thema Rechtsextremismus wieder an trauriger Aktualität gewinnt. Die Menschen in Deutschland fragen sich, wie die Neonazis der Zwickauer Terrorzelle ungestört eine Mordserie verüben konnten. Und die Stolberger Bürger müssen hinnehmen, dass die Neonazis die Kupferstadt seit 2008 regelmäßig aufsuchen und sich auch für diesen April wieder angekündigt haben. „Man sollte diese braunen Idioten einfach ignorieren“, meint ein Leser, „und ihnen auch in den Medien keine Aufmerksamkeit mehr schenken.“
Wegsehen kann und darf nicht die Lösung sein. Gut ist daher, dass die Stolberger nicht müde werden, ihren Unmut zu äußern. Dass sie weiterhin auf die Straße gehen. Dass sie der braunen Brut nicht ihre Stadt überlassen. Das „Bündnis gegen Radikalismus“ ist in den vergangenen Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen und hat zu einem friedlichen Protest aufgerufen. Das „Bündnis gegen den Naziaufmarsch“ hingegen war in den Verruf geraten, weil einige Anhänger mit Steinen geworfen hatten. Das soll in diesem Jahr nicht mehr geschehen, verspricht der Bündnis-Sprecher.
Die Mittel eines Protests sollten wohl überlegt sein. Das erklärten auch die Vertreter der verschiedenen Fraktionen im Stadtrat. Sie haben nicht nur ein Verbot der „Kameradschaft Aachener Land“ gefordert, sondern sich auch deutlich von linkem Extremismus distanziert. Eine antifaschistische Gruppe hatte angekündigt, sich bei einer Demo „die Straßen zu erkämpfen“. Dies zu verurteilen, war richtig. Dennoch sollten Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden, betonte SPD-Ratsherr Hartmut Simmelink-Weinstein zu Recht. Die Ursache für all den Ärger sind die Neonazis. Daran, dass ihnen die Stadt nicht gehört, muss an erster Stelle erinnert werden – ob bei einer friedlichen Demo auf der Straße oder in diesen Zeilen.
Quelle: STZ vom 28.01.12