Pressespiegel:
Stolberg, 09. August 2010
Haltung der VR-Bank «ist nicht akzeptabel»
Stolberg. «Oberstes Ziel muss es sein, die betroffenen Bürger von Angst, Gefahr und weiteren materiellen Schäden zu befreien, und zwar unverzüglich»: Das fordert Dr. Wolfgang Zimdars als Erster Beigeordneter der Stadt von dem Vorstandsvorsitzenden der VR-Bank, Robert Meyer, damit den von Bergbauschäden betroffenen Bewohnern des Neubaugebietes an der Anna-Klöcker-Straße geholfen wird.
Die VR-Bank habe bei der Vermarktung der Baugrundstücke zumindest teilweise eine Gefahr durch ehemaligen Bergbau wider besseren Wissens verschwiegen. «Die Fraktionen des Rates und die Verwaltungsleitung der Stadt appellieren deshalb an Sie, alles Erforderliche zu tun, um im Sinne der betroffenen Bürger eine Sanierung der Häuser unverzüglich sicherzustellen.»
Die Spitze von Verwaltung und Fraktionen hatten am Montag intensiv über die Lage auf dem Donnerberg beraten und einvernehmlich das Vorgehen der Stadt abgestimmt. Diese sieht, wie berichtet, die VR-Bank in der Pflicht zu handeln, was Dr. Zimdars in seinem umfangreichen Schreiben noch einmal detailliert ausführt und mit Argumenten unterstreicht.
Denn «die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner und deren berechtigte Vermögensinteressen müssen nicht nur» aus Sicht der Stadt, sondern «sollte auch im Interesse der Reputation Ihrer Bank oberste Priorität haben.» Es sei «nicht akzeptabel, dass eine langwierige Klärung juristischer Fragen die hohen Belastungen der betroffenen Bürger» immer weiter fortsetze.
Deshalb erwarte die Stadt «bis zum 13.August von der VR-Bank eine positive Entscheidung im Sinne der Bürger, wann mit der Sanierung begonnen wird», formuliert der Erste Beigeordnete ultimativ.
Deutlich verleiht Dr. Wolfgang Zimdars der Position der Stadt noch einmal Nachdruck. Der im Jahre 2005 zwischen der VR Bank und der Stadt geschlossene privatrechtliche Vergleich schließe alle weiteren privatrechtlichen Ansprüche zwischen Stadt und Bank aus; dies sei auch unstreitig.
Außerdem gebe es drei Gutachten, die entscheidende Bedeutung für die Bebaubarkeit der fraglichen Grundstücke haben. «Diese Gutachten und Unterlagen haben wir erst in den letzten Tagen erhalten», moniert der amtierende Verwaltungschef bei der VR-Bank.
Denn nach Aussage der zuständigen Fachämter «ist klar, dass Baugenehmigungen für Grundstücke innerhalb der heute als ,Gefahrenbereich´ definierten Streifen nicht erteilt worden wären - zumindest nicht ohne vorherige Sicherungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Bergbehörden, wenn diese Erkenntnisse der Stadt zeitnah durch Sie vorgelegt worden wären», macht Dr. Zimdars unmissverständlich klar.
Dagegen sei bei den Verhandlungen zwischen Stadt und VR-Bank über den 2005 geschlossenen Vergleich nur die Rede von fünf Flurstücken (= vier Baugrundstücke) gewesen, die aufgrund der verzeichneten Schächte nicht, oder nur mit Pfahlgründungen bebaut werden könnten; außerdem seien Geotextilmatten für die betroffenen Straßen- und Spielplatzflächen vorgesehen gewesen.
Aber «von weiteren Gefährdungslagen war hier nicht die Rede», kritisiert Dr. Zimdars. Dabei habe das erst jetzt im Rathaus vorliegende Gutachten aus 2003 «die heutige Problematik bereits damals vollumfänglich» aufgezeigt.
Das sei seinerzeit nur beiläufig erwähnt worden. Aber mehrere Aufforderungen der Stadt, diese Gutachten zur Verfügung zu stellen seien bis dato nie erfüllt worden. Nicht einmal die Bergbaubehörde habe seinerzeit die Gutachten durch die Bank erhalten.
Wider besseres Wissen habe die VR-Bank zumindest teilweise den Bauherren die Gefahren durch Altbergbau verschwiegen, führt der Erste Beigeordnete aus. Die Stadt kenne zwar die Grundstückskaufverträge zwischen der VR Bank und den privaten Bauherrn im Einzelnen nicht.
Aber «aus den uns vorliegenden anwaltlichen Schreiben der Betroffenen gehen wir aber davon aus, das die Verträge individuell unterschiedlich sind und zumindest einige Verträge explizit eine Gefahr durch ehemaligen Bergbau ausschließen, obwohl dies auf der Grundlage des Ihnen bei Vertragsabschluss bekannten Gutachtens von Heitfeld-Schetelig aus dem Jahr 2003 offenkundig nicht gerechtfertigt war», argumentiert Dr. Zimdars: «Vor diesem Hintergrund ist die Haltung Ihrer Bank, nicht unverzüglich die Sanierung auf den privaten Grundstücken im Einverständnis mit den Betroffenen einzuleiten und zu bezahlen, nicht nachvollziehbar.»
Die privatrechtlichen Verträge und die offenkundig falsche Zusicherung erforderten aus Sicht der Stadt keine zeitraubenden juristischen Prüfungen, die sich jetzt noch über zwei Wochen hinziehen könnten, sondern unverzügliches Handeln: «Es ist gar nicht auszudenken, was geschieht, wenn tatsächlich starke Absackungen und damit ggf. Personenschäden entstehen», führt der Erste Beigeordnete der VR-Bank mögliche Konsequenzen vor Augen.
Im übrigen dürfte allein schon die Berichterstattung in den Medien sowohl für die VR-Bank wie auch für die Stadt schon zu einem erheblichen Schaden geführt haben, der jeden Tag größer werden, mahnt Dr. Wolfgang Zimdars.
Quelle: STZ vom 05.08.10 (J. Lange)