Antrag vom 20.05.2022:
Auslaufflächen Hunde
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haas,
im Folgenden beantragen wir die Schaffung von zwei öffentlichen Auslaufflächen für Hunde im Stadtgebiet Stolberg, welche Ausschließlich der Nutzung durch solche, ohne die Führung an einer Leine, vorbehalten sind. Die Flächen sollten jeweils ein Mindestmaß von 1000m² aufweisen. Hierbei kann es sich Wahlweise um eingezäunte Wiesen oder mit Vorrang für freilaufende Hunde versehene bzw. beschilderte Feld oder Waldwege handeln.
Begründung:
Am 14.12.20 erkundigte ich mich im Rahmen einer Anfrage, inwieweit die Stadt meine Bedenken bezüglich einer Differenz zwischen Bundesgesetzgebung, sowie Ordnungsmaßnahmen mit Blick auf die Hundehaltung bzw. die Leinenordnung teilt. Die Antwort die ich seitens der Verwaltung erhielt bestätigte Inhaltlich meine Vermutung dieser Differenz, auch wenn die Schlussfolgerung anschließend an die Argumentation seitens der Verwaltung erkennen ließ, dass eine solche Differenz nicht gegeben sei. Aus diesem Grund beantragen wir oben benannte Auslaufflächen um die aus unserer Perspektive bestehende und durch entsprechende Daten untermauerte Differenz zu kompensieren.
Zum Hintergrund:
Die Bundesgesetzgebung besagt laut TierSchHuV § 2, Allgemeine Anforderungen an das Halten:
- „Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.“
„Der Auslauf und die Sozialkontakte sind der Rasse […] des Hundes anzupassen“ verweist somit auf die spezifischen Hinweise einzelner Hunderassenvereine.
Der deutsche Dalmatinerclub erwähnt somit bspw. in seinen „Mindesthaltungsstandards“
„6. Bewegung – Der Hund ist ein Lauftier – Das Bewegungsbedürfnis des Dalmatiners muss daher täglich mindestens durch eine Stunde freien Auslauf befriedigt werden. Das kann während des Spazierganges oder in großen Freiausläufen geschehen.“
Der Dalmatiner hat im größten Fall eine Widerristhöhe von 70cm und entspricht damit der Kategorie mittelgroßer bis großer Hunde, für welche folglich ähnliche Standards gelten.
Da diese Hunde in Stolberg gehalten werden dürfen und durch die Stadt auch entsprechende Steuern erhoben werden, scheint es notwendig, durch die Stadt auch die Rahmenbedingungen zur Haltung dieser zu gewährleisten.
Bis auf die eingezäunte Fläche von ca. 10 qm² im Gradopark auf der Liester, sowie Gehlens Kull sind uns jedoch keine für den Auslauf ohne Leine legitimierten „Freilaufflächen“ bekannt oder in der Antwort auf oben erwähnte Anfrage übermittelt worden. Es gäbe darüber hinaus lediglich die Möglichkeit, Hunden außerhalb bebauter Flächen auf Feld und Waldwegen Auslauf zu gewähren. Dies gestaltet sich in der Praxis jedoch kaum praktikabel, da diese ähnlich wie Gehlens Kull nicht explizit der Nutzung durch freilaufende Hunde gewidmet sind und somit aus Rücksicht auf konsequent erscheinende Passanten der Hund mehr oder minder doch konsequent an der Leine zu führen ist. Durch die Verwaltung erwähnte Hundewiesen in Aachen erscheinen für den durch die Bundesgesetzgebung als täglich formulierten Freilaufbedarf von einer Stunde für einen Hundebesitzer nicht praktikabel.
Es besteht somit aus unserer Perspektive eine Differenz aus Bundesgesetzgebung und geschaffenen Möglichkeiten im Rahmen der Stadt Stolberg, da der Hundehalter einerseits laut Tierschutzgesetz dazu verpflichtet ist, seinem Hund den für seine Rasse notwendigen Auslauf zu gewähren, was laut Mindesthaltungsstandards offenbar einem leinenfreien Auslauf von 60 Min. pro Tag entspricht, während andererseits jedoch laut Verordnung der Stadt Stolberg der Hund im nahezu gesamten Stadtgebiet an der Leine zu führen ist. Außer in dem explizit für Hunde ausgewiesenen abgezäunten Bereich von 10m² im Gradopark, wie auf Feld, Waldwegen und Gehlens Kull, wo der Hundeauslauf zwar gesetzlich möglich, durch die Präsenz von Passanten jedoch praktisch nicht umsetzbar ist.
Die Stadt Stolberg verzeichnet ca. 4000 registrierte Hunde, auf die der oben benannte Bedarf von einem Auslauf von ca. 60 Minuten pro Tag ohne Leine zutrifft. Wenn all diese Halter ihrem Hund laut der gesetzlichen Bestimmung gerecht werden möchten, müssten diese entweder die Vorstellungen der Passanten in Gehlens Kull oder auf Feld und Waldwegen irritieren, welche sich in der Regel wünschen, dass der Ihnen entgegenkommende Hund angeleint ist oder aber täglich eine Fahrt zu einer Hundewiese nach Aachen in Kauf nehmen. Dass die hier aufgeführte Menge registrierter Hunde keinen Platz in den einzäunten ca. 10m² im Gradopark findet ist sicher keine explizite Erwähnung wert. Offensichtlich ist somit keine sinnvolle Lösung greifbar, welche es ermöglicht im Rahmen des Tierschutzes Hunde in Stolberg artgerecht zu halten, weswegen wir oben benannte, explizit der Nutzung durch freilaufende Hunde zugewiesene Fläche beantragen. Dies kann sich durch eingezäunte Wiesen oder durch explizit mit einem Vorrecht für freilaufende Hunde gekennzeichnete Feld und Waldwege äußern. Der hierfür notwendige Kostenaufwand ist somit durch eine Umzäunung oder aber eine Vorrechtsbeschilderung expliziter Wege im trivialen Bereich anzusiedeln.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Möhring Carsten Nellißen
Ratsmitglied Ratsmitglied